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Kritik an METIS, der VG-Wort Abteilung für Texte im Internet


Kurz-Einführung ins Thema:

Allgemein bekannt ist, dass Musiker über die GEMA Geld bekommen, wenn Ihre Lieder irgendwo öffentlich (z.B. im Radio) wiedergegeben werden.
Eine weniger weitläufig bekannte, ähnliche Vergütung gibt es auch für Autoren und der Ansprechpartner ist in diesem Fall dann die VG-Wort.
Diese Verwertungsgesellschaft hat sozusagen vom Gesetzgeber eine Monopolstellung eingeräumt bekommen bzgl der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Verwertern.
Mit dem RECHT Vergütungsansprüche eintreiben zu dürfen - hat die VG-Wort aber auch die PFLICHT, diese Einnahmen an die Wahrnehmungsberechtigten Autoren auszuschütten.


Kritik am Verteilungsplan (2026) der VG-Wort

Im aktuellen Verteilungsplan der VG-Wort wurde für den Bereich METIS (Texte im Internet) der Satz "Werke der Lyrik sind unabhängig von ihrem Umfang meldefähig." ersatzlos gestrichen. Damit müssten Gedichte mindestens 1800 Zeichen haben um für eine Teilnahme an der Zugriffsausschüttung berücksichtigt werden zu können. Diese sachfremde Grenze würde nahezu ALLE Gedichte von der Zugriffsausschüttung ausschließen.
An anderer Stelle enthält der Verteilungsplan durchaus Regelungen, die der Kürze der Lyrik Rechnung tragen.
Bzgl PRINT-Medien ist die Lyrik (gemäß § 48 a Verteilungsplan) ausdrücklich von einer Mindestzeichengrenze ausgenommen.
Es erschliesst sich somit nicht, warum dies bei Online-Texten (Metis) nun anders gehandhabt werden soll.

Nach § 54 UrhG besteht ein Anspruch auf eine Vergütung, wenn die "Art des Werkes" erlaubte Kopien "erwarten lässt".
fun fact: Gerade die Kürze von Gedichten ist ein wesentlicher Grund, warum die diese Werke besonders oft kopiert, zitiert und vervielfältigt werden.

§ 9 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) verpflichtet die VG-Wort, angebotene Rechte wahrzunehmen, wenn keine "objektiven Gründe" dem entgegenstehen. § 9 VGG besagt auch, dass die Wahrnehmungsbedingungen angemessen sein müssen. Eine willkürliche Bedingung, die im krassen Widerspruch zu den HAUPTMERKMALEN von Gedichten besteht (sich kurz zu fassen, einen langen Gedanken zu verdichten, einprägsam und zitierfähig kurz zu halten) kann wohl kaum als "angemessen" bezeichnet werden.

Besonders dreist ist es zudem, dass die VG-Wort gegenüber Herstellern und Betreibern von Vervielfältigungsgeräten durchaus auch mit "Lyrik im Internet" Vergütungsansprüche begründet und geltend macht (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Wahrnehmungsvertrag),
aber die leistungsgerechte Weitergabe dieser Einnahmen an die Wahrnehmungsberechtigten dann verweigert.
Die VG-Wort wird Ihrer Aufgabe als Treuhänder nicht gerecht, wenn sie keine angemessene Verteilung der Einnahmen leistet und unangemessene Wahrnehmungsbedingungen aufstellt.



Kritik an der technischen Umsetzung bei Metis

Um überhaupt in den Genuß einer (kleinen) Vergütung für einen Text im Internet zu gelangen muss ein erheblicher Aufwand getrieben werden.
Es müssen auf einer extrem Benutzerunfreundlichen Seite Zählpixel angefordert und verwaltet werden. Dann müssen diese Zählpixel in den Quellcode der Webseite eingebunden werden.
Dann müssen diese Werke (inklusive Zählpixel) pro Jahr mindestens 1500 mal abgerufen werden - um entsprechend der Seitenaufrufe dann eine Kopierwahrscheinlichkeit zu vermuten.
Bis hierhin eigentlich bereits kompliziert genug werden die Probleme und Hürden aber noch weitaus größer:
Denn Zählpixel werden nur gezählt wenn von einer deutschen IP-Adresse aufgrerufen wird.
Sie zählen zudem auch nur, wenn der Besucher aktiv seine Default-Browser-Datenschutz-Einstellungen entschärft hat und auch keine zusätzlichen Antispam-Filter benutzt.
Zudem müssen die Texte auf deutschen Webseiten veröffentlicht sein und es gibt keine Zählung für Texte die auf den großen Social Media Plattformen (Facebook, Instagramm) veröffentlicht sind.

Von meinen Werken gibt es tausende Kopien auf Twitter (x), Facebook und Instagramm Meistens von Privatleuten - aber auch oft von Menschen die indirekt damit Geld verdienen wollen, indem sie fremde Texte auf ein quadratisches Bildchen klatschen und selbstverständlich IHR eigenes Copyright hinzufügen (und gleichzeitig das des Urhebers verschweigen und mit Füßen treten) und damit Reichweite und Traffic IHRER eigenen Seite generieren um dann mit Werbung Einnahmen zu generieren.

DAVOR kann einen die VG-Wort natürlich nicht schützen! Aber sie könnte wenigstens daran erkennen und zugeben, dass Werke mit weniger als 1800 Zeichen durchaus zigtausende Male kopiert und genutzt werden. Unbestritten um ein vielfaches häufiger, als es bei sehr langen Texten der Fall ist.
Suchen Sie doch mal bei Google nach:
"zu leise" +"über wichtiges" +"zu laut" +"über banales"
und clicken dann auf "Bilder"

Hier ein kleiner Ausschnitt der Treffer (Stand 01.01.2026)
zum vergroessern ancklicken
© Gerhard Feil   https://www.gegge.de